Notariat Dr. Roland Bonora in Bruck an der Mur
Schwerpunkte
Das Notariat Bonora in Bruck bietet Ihnen ein breites Spektrum an Rechtsdienstleistungen. Insbesondere in den folgenden Rechtsbereichen können Sie auf unsere Erfahrung und unser umfangreiches Fachwissen auf dem aktuellsten Stand zählen:
Wie wir Ihnen helfen können
Unsere Schwerpunkte
Wenn es um den Nachlass geht, ist es besser, rechtzeitig vorzusorgen und nichts dem Zufall zu überlassen. So können Sie sicher sein, dass alles Ihren Wünschen entsprechend verfügt wird und es zu keinen Streitigkeiten kommt!
Wer eine Schenkung oder Übergabe beabsichtigt, sollte auf notarielle Unterstützung keinesfalls verzichten – die Errichtung eines entsprechenden Vertrages erspart Ihnen oftmals Probleme und Kosten!
Beim Immobilienkauf gibt es sehr vieles zu beachten. Ihr Notar weiß, worauf es bei der Vertragserstellung oder Vertragsüberprüfung zu beachten gilt, damit Ihre Interessen gesichert sind!
Ganz egal, ob Sie ein Unternehmen gründen wollen, eines führen oder Ihr bestehendes Unternehmen jemandem übertragen möchten – Ihr Notar steht Ihnen als objektiver Berater zur Seite!
Als Ihr unabhängiger Rechtsdienstleister beraten wir Sie in allen Rechtsangelegenheiten – die erste Rechtsauskunft ist immer kostenlos!
Das Familienrecht erfordert besonderes Fingerspitzengefühl – insbesondere dann, wenn auch die Interessen von Kindern zu wahren sind. Ihr Notar steht Ihnen in familiären Angelegenheiten mit viel Erfahrung und Einfühlungsvermögen zur Seite!
Mit einer Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass Sie für den Krankheitsfall alles nach Ihren Wünschen geregelt und fixiert haben. Ihr Notar berät sie und sorgt für eine ordnungsgemäße Durchführung!
Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, Ihre Vertretung für den Fall zu regeln, dass Sie nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig sind. Wir stehen Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite!
Als Notar sorgen wir für die ordnungsgemäße Abwicklung aller vermögensrechtlichen Angelegenheiten nach einem Todesfall und unterstützen Sie beim Antritt Ihres Erbes.